Heimat Immobilien Blog | 07.09.2025 | Lesedauer 5 min.

Wie lange läuft ein Maklervertrag?

1. Einleitung & Überblick

Wie lange läuft ein Maklervertrag?

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, steht früher oder später vor einer entscheidenden Frage: Wie lange läuft eigentlich ein Maklervertrag? Und was passiert, wenn die Immobilie nicht so schnell einen Käufer findet wie erhofft?

Die Laufzeit eines Maklervertrags beeinflusst nicht nur Ihre zeitliche Planung, sondern auch die Vermarktungsstrategie, den Einsatz des Maklers und Ihre eigene Flexibilität. Gerade hier lauern viele Missverständnisse, die zu Unsicherheiten oder sogar finanziellen Nachteilen führen können.

Warum es wichtig ist, die verschiedenen Vertragsarten zu kennen, welche rechtlichen Grundlagen gelten und worauf Sie in jedem Fall achten sollten – das erfahren Sie jetzt.

Vertragsunterzeichnung Maklerbüro

2. Vertragsarten & übliche Laufzeiten

Die wichtigsten Grundlagen

Ein Maklervertrag bildet die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Immobilienmakler. Sei es beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie. In der Praxis liegt die Laufzeit eines solchen Vertrags häufig zwischen drei und sechs Monaten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Höchstdauer gibt es jedoch nicht. Stattdessen wird die konkrete Vertragslaufzeit individuell vereinbart und richtet sich in der Regel nach der gewählten Vertragsart.

Während beim sogenannten einfachen Maklervertrag eine flexible Gestaltung möglich ist, wird beim Alleinauftrag meist eine feste Laufzeit vereinbart. Auch automatische Verlängerungen können Bestandteil des Vertrags sein, sofern sie ausdrücklich geregelt wurden. Wichtig ist in jedem Fall, dass die vereinbarte Laufzeit zur erwarteten Dauer der Vermarktung passt. Nur so lassen sich Effizienz und Erfolg bei der Immobilienvermittlung sinnvoll aufeinander abstimmen.

Wer sich intensiver mit den Rechten und Pflichten im Rahmen eines Maklervertrags beschäftigen möchte, etwa mit den Pflichten des Immobilienmaklers gegenüber dem Verkäufer oder dem Widerrufsrecht bei einem Maklervertrag, findet weiterführende Informationen direkt auf unserer Web-Seite: Heimat Immobilien – Für Verkäufer

3. Maklerverträge, Alleinaufträge und mehr

Vertragsarten und ihre Auswirkungen auf die Laufzeit

Die Wahl der Vertragsart hat einen erheblichen Einfluss auf die Laufzeit und auf den gesamten Ablauf der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Immobilienmakler. Beim sogenannten einfachen Maklervertrag besteht für den Eigentümer die Möglichkeit, mehrere Makler gleichzeitig mit der Vermarktung der Immobilie zu beauftragen. Diese Vertragsart bietet ein hohes Maß an Flexibilität, ist jedoch in der Praxis häufig mit einem geringeren Engagement auf Seiten der Makler verbunden.

Im Gegensatz dazu steht der Alleinauftrag, bei dem Sie sich vertraglich an einen einzigen Makler binden. Diese Variante kommt mit klar definierten Laufzeiten, die häufig zwischen drei und sechs Monaten liegen. In vielen Fällen enthält der Vertrag auch eine Verlängerungsoption, wenn bis zum Ablauf der Laufzeit kein Verkauf zustande kommt.

Noch verbindlicher ist der qualifizierte Alleinauftrag. Hier verpflichten Sie sich, ausschließlich über den beauftragten Makler zu verkaufen, selbst wenn Sie beispielsweise privat einen Interessenten finden sollten. Diese exklusive Form der Zusammenarbeit führt dazu, dass der Makler deutlich mehr Zeit, Budget und Energie in die Vermarktung investiert. Die Erfolgswahrscheinlichkeit steigt, da alle Maßnahmen zentral gesteuert und gezielt umgesetzt werden können.

Grundsätzlich beeinflusst die Art des Maklervertrags nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch Ihre persönliche Flexibilität während des Verkaufsprozesses. Deshalb lohnt es sich, bei der Vertragswahl nicht nur auf die Laufzeit zu achten, sondern auch auf den Grad der Verbindlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Pflichten und Rechte.

Verträge sortiert

4. Individualität ist besser als Standart

Die ideale Laufzeit

Die richtige Vertragslaufzeit ist mehr als eine Formalität. Sie bildet das Fundament für eine erfolgreiche und reibungslose Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Makler. Entscheidend ist, dass die Dauer des Maklervertrags zur Vermarktungsstrategie, zur Immobilie selbst sowie zur aktuellen Marktsituation passt. Ein zu kurzer Zeitraum kann die Vermarktung unter Druck setzen, während ein zu langer Vertrag ohne konkrete Perspektive zu Unzufriedenheit führen kann.

Vertragsinhalte wie Kündigungsfristen, Verlängerungsoptionen oder Nachwirkungsregelungen sollten daher klar und eindeutig geregelt sein. Insbesondere die Nachwirkung, also die Möglichkeit, auch nach Vertragsende noch eine Provision zu erhalten, wenn der Makler den Käufer nachweislich vermittelt hat, ist ein häufig übersehener, aber wichtiger Aspekt.

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung schützt alle Beteiligten vor Missverständnissen und beugt potenziellen Konflikten vor. Dabei sollte das Verhältnis zwischen Flexibilität und Verbindlichkeit gut ausbalanciert sein. So behalten Eigentümer ihre Entscheidungsfreiheit, während der Makler zugleich Planungssicherheit für seine Leistungen erhält.

Ein guter Richtwert für die Laufzeit kann ein Zeitraum von etwa sechs Monaten sein – insbesondere dann, wenn Sie strukturiert und professionell vorgehen möchten. Auf unserer Verkäuferseite finden Sie dazu eine umfassende Übersicht: den Step-by-Step-24-Wochen-Plan für den erfolgreichen Immobilienverkauf. Er bietet Ihnen eine klare Orientierung, wie die Vermarktung Woche für Woche aufgebaut ist. Von der Vorbereitung bis zum Notartermin. Diese Planung hilft dabei, die passende Vertragsdauer realistisch und fundiert festzulegen.

Wenn Sie als Eigentümer oder Käufer einen Maklervertrag abschließen möchten, empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Makler eine Laufzeit zu definieren, die zur Immobilie passt und nicht bloß auf Standardwerte setzt. Denn eine individuell abgestimmte Vertragsdauer kann maßgeblich zum Erfolg beitragen.

5. Automatische Laufzeitverlängerungen & Kündigungspflichten

Verlängerungen erkennen und richtig damit umgehen

Verzweiflung am Schreibtisch

Viele Eigentümer übersehen, dass sich ein Maklervertrag automatisch verlängern kann, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Genau deshalb ist es wichtig, die Regelungen zu Vertragsverlängerungen im Vorfeld genau zu prüfen. Ein sorgfältig formulierter Maklervertrag sollte klar festlegen, ob und unter welchen Bedingungen eine Verlängerung vorgesehen ist. In der Praxis sind befristete Verlängerungen um einen bestimmten Zeitraum üblich, etwa um weitere ein bis drei Monate.

Eine vertraglich eindeutig definierte Verlängerung schafft Transparenz und sorgt dafür, dass alle Beteiligten wissen, woran sie sind. Unklar formulierte Passagen hingegen bergen das Risiko späterer Missverständnisse, die im schlimmsten Fall zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Daher empfiehlt es sich, die Verlängerungsklauseln nicht nur zu überfliegen, sondern aktiv mit dem Makler zu besprechen.

Wer als Eigentümer eine ungewollte Bindung vermeiden möchte, sollte rechtzeitig vor Ablauf des Vertrags prüfen, ob eine Kündigung erforderlich ist oder ob die Laufzeit automatisch weiterläuft. Durch eine frühzeitige Kontrolle lässt sich unangenehmen Überraschungen vorbeugen. Gerade in längeren Vermarktungsphasen ist es sinnvoll, den Vertrag gemeinsam mit dem Makler immer wieder zu überprüfen und ggf. neu abzustimmen.

Auch in Bezug auf den Provisionsanspruch des Maklers gilt: Nur wenn der Makler seine vertraglichen Pflichten erfüllt und eine nachweisbare Vermittlung stattgefunden hat, besteht Anspruch auf Provision. Und: Was ein Makler nicht darf – etwa eigenmächtig Vertragsinhalte ändern oder ohne Absprache Maßnahmen ergreifen. Es sollte alles klar geregelt und dokumentiert sein, um Vertrauen und Verlässlichkeit auf beiden Seiten sicherzustellen.

6. Widerrufsrechte

Rechtliche Rahmenbedingungen und Schutz für Eigentümer

 

Ein Immobilienmakler Vertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Zusammenarbeit zwischen Eigentümer und Makler regelt. Besonders bei Vertragsabschlüssen im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts oder an der Haustür greift das gesetzliche Widerrufsrecht, das Ihnen eine Bedenkzeit von 14 Tagen einräumt. Diese Regelung schützt Sie als Verbraucher vor übereilten Entscheidungen und schafft Sicherheit beim Abschluss eines Maklervertrags.

Auch wenn Maklerverträge in der Praxis meist schriftlich vereinbart werden, ist es wichtig zu wissen, dass selbst mündliche Absprachen rechtlich gültig sein können. Deshalb sollten alle Punkte, von den allgemeinen Pflichten bis hin zu finanziellen Aspekten, eindeutig geregelt sein. Eine Provisionsvereinbarung mit dem Makler, die sowohl die Höhe als auch die Bedingungen des Anspruchs klar festhält, ist dabei unerlässlich. Ungenaue oder mehrdeutige Formulierungen können im Ernstfall problematisch werden.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Verträge fair und transparent gestaltet sein müssen. Das schützt nicht nur Sie als Eigentümer, sondern auch die Interessen des Maklers. Gleichzeitig wird dadurch verhindert, dass es später zu Missverständnissen oder rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Besonders bei langfristigen oder exklusiven Vereinbarungen sollten Sie darauf achten, dass alle Vertragsinhalte nachvollziehbar und gut verständlich sind.

Falls sich Ihre Situation ändert oder Sie mit der Leistung des Maklers unzufrieden sind, kann es notwendig werden, das Maklermandat zu kündigen. Die Möglichkeiten dafür hängen stark von der gewählten Vertragsart und den individuellen Klauseln ab. Wer hier rechtzeitig handelt und sich zusätzlich rechtlich beraten lässt, ist bestens vorbereitet. Von Anfang an und auch für den Fall der Fälle.

7. Sparen Sie sich Geld und Nerven

Kündigungsmöglichkeiten während der Vertragslaufzeit

Vertrag zerknüllt

Nicht jeder Maklervertrag wird bis zum ursprünglich geplanten Ende durchgezogen. In bestimmten Situationen kann eine vorzeitige Beendigung sinnvoll oder sogar notwendig sein. Gerade bei unbefristeten Verträgen haben Eigentümer in der Regel die Möglichkeit, jederzeit zu kündigen. Hier ist jedoch wichtig, die Kündigung schriftlich zu formulieren, um spätere Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Nachvollziehbarkeit zu schaffen.

Anders sieht es bei befristeten Maklerverträgen aus, insbesondere beim Makler Alleinauftrag. Solche Verträge sind nur in Ausnahmefällen vorzeitig kündbar. Zum Beispiel dann, wenn der Makler seine vertraglich vereinbarten Pflichten verletzt oder die Zusammenarbeit massiv gestört ist. In solchen Fällen kann ein Sonderkündigungsrecht greifen, das es Ihnen ermöglicht, den Maklervertrag vorzeitig zu kündigen.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie bereits beim Vertragsabschluss darauf achten, welche Kündigungsfristen gelten und ob eventuell Sonderregelungen im Vertrag verankert sind. Eine klare Regelung zu Beginn erspart Ihnen im Ernstfall unnötigen Aufwand und schützt vor kostspieligen Auseinandersetzungen.

Wenn Sie einen Maklervertrag kündigen oder einen Makler Alleinauftrag kündigen möchten, sollten Sie idealerweise frühzeitig das Gespräch mit dem Makler suchen und gegebenenfalls fachlichen Rat einholen. Eine gut vorbereitete und sauber formulierte Kündigung spart nicht nur Geld und Nerven, sondern sichert auch Ihre Rechte als Eigentümer.

8. Provisionsanspruch nach Vertragsende

Ablauf des Vertrags und rechtliche Nachwirkungen

Ein Maklervertrag endet in der Regel zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern keine aktive Verlängerung erfolgt. Dennoch können auch nach Vertragsende rechtliche Folgen bestehen bleiben. Die sogenannte Nachweisfrist schützt den Makler für bereits vermittelte Interessenten. Kommt es in dieser Zeit zum Verkauf nach Ende des Maklervertrags, kann weiterhin ein Provisionsanspruch bestehen.

Ein klar formulierter Abschluss verhindert Streitigkeiten. Vereinbarungen zum Abrechnungszeitraum geben Sicherheit für beide Seiten. Nach dem Ende sind Eigentümer frei, neue Schritte einzuleiten, zum Beispiel mit einem neuen Makler oder durch Eigenvermarktung. Auch bei einem Maklervertrag zur Vermietung sollten mögliche Nachwirkungen vorab geprüft werden.

9. Drei, sechs oder zwölf Monate?

Diese Laufzeiten sind üblich

 

Die Laufzeit eines Maklervertrags bewegt sich in der Praxis häufig zwischen drei und sechs Monaten. Besonders bei einem Alleinauftrag ist diese Dauer üblich, da sie ausreichend Zeit für eine professionelle Vermarktung bietet, ohne die Flexibilität unnötig einzuschränken. Dennoch kann der Zeitraum je nach Immobilientyp, Vermarktungsstrategie und Marktlage individuell angepasst werden.

Viele Verträge enthalten eine automatische Verlängerungsklausel. Sie greift, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt und sorgt so für eine nahtlose Fortsetzung der Zusammenarbeit. Während kurze Laufzeiten mehr Kontrolle bieten, ermöglichen längere Laufzeiten dem Makler eine vorausschauende Planung und intensivere Betreuung.

Zu lange Bindungen können jedoch die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer beeinträchtigen. Umso wichtiger ist ein ausgewogen gestalteter Maklerauftrag, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt. Mit einem individuell zugeschnittenen Vertrag lässt sich Ihre Immobilie sorgenfrei vermarkten. Professionell, effizient und mit einem klaren Zeitrahmen.

Zusammengefasst lässt sich sagen:

Die Laufzeit eines Maklervertrags ist weit mehr als eine formale Angabe – sie entscheidet über Vertrauen, Verbindlichkeit und die Qualität der Zusammenarbeit. Ob einfacher Maklerauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag: Jede Vertragsart bringt eigene Rahmenbedingungen mit sich. Eine individuelle Vertragsgestaltung, die zur Immobilie, zur Marktsituation und zu den persönlichen Erwartungen passt, ist dabei entscheidend.

Wer sich mit Vertragsarten, Verlängerungsklauseln, rechtlichen Hintergründen und Kündigungsmöglichkeiten vertraut macht, ist klar im Vorteil. Denn nur, wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen und Konflikte vermeiden. Achten Sie auf eine transparente Formulierung, klare Laufzeiten und die Möglichkeit, flexibel zu bleiben – so lässt sich Ihre Immobilie professionell, sicher und sorgenfrei vermarkten.

FAQ

Ihre Fragen & unsere Antworten

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1. Welche Laufzeit ist bei einem Maklervertrag üblich?

In der Praxis beträgt die Laufzeit eines Maklervertrags meist zwischen drei und sechs Monaten. Sie kann jedoch individuell vereinbart und an die jeweilige Vermarktungssituation angepasst werden.

2. Kann sich ein Maklervertrag automatisch verlängern?

Ja, viele Maklerverträge enthalten eine Klausel zur automatischen Verlängerung. Diese tritt in Kraft, wenn keine fristgerechte Kündigung erfolgt – häufig um weitere ein bis drei Monate.

3. Wie kann ein Maklervertrag gekündigt werden?

Ein unbefristeter Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Bei einem befristeten Vertrag ist eine vorzeitige Kündigung in der Regel nur aus wichtigem Grund möglich, zum Beispiel bei einer Pflichtverletzung durch den Makler.

4. Was passiert nach Ablauf eines Maklervertrags?

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet der Maklervertrag automatisch, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde. Provisionsansprüche bleiben dennoch bestehen, wenn der Makler den Käufer oder Mieter nachweislich vermittelt hat.

5. Gibt es Unterschiede in der Laufzeit zwischen den Vertragsarten?

Ja, beim einfachen Maklervertrag besteht in der Regel keine feste Laufzeit. Beim qualifizierten Alleinauftrag hingegen wird die Laufzeit vertraglich klar definiert. Häufig ergänzt durch konkrete Regelungen zur Verlängerung oder Kündigung.

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