Heimat Immobilien Blog | 26.03.2026 | Lesedauer 7 min.

Wer bezahlt den Notar beim Hausverkauf?

1. Einstieg in den Themenbereich

Die wichtigsten Fakten

Beim Hausverkauf ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben, denn ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag unwirksam.

  • Käufer trägt den Hauptteil: Der Käufer übernimmt in der Regel den Großteil der Notarkosten.
  • Das zahlt der Verkäufer: Auf Verkäuferseite fällt in der Regel nur die Löschung bestehender Grundschulden an, meist in einer Größenordnung von etwa 100 bis 300 €.
  • Gesamtkosten gut kalkulierbar: Für Notar und Grundbuch fallen beim Hausverkauf insgesamt meist rund 1,5 % des Kaufpreises an, davon etwa 1 % für Notargebühren und 0,5 % für Grundbuchkosten.
  • Gebühren sind überall gleich: Die Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz bundeseinheitlich geregelt, daher gibt es zwischen verschiedenen Notaren keine Preisunterschiede.
  • Haftung bleibt ein wichtiges Thema: Nach der Beurkundung haften beide Parteien gesamtschuldnerisch, weshalb Verkäufer die Bonität des Käufers möglichst vorab prüfen sollten.

Warum ist ein Notar beim Hausverkauf Pflicht?

Beim Verkauf einer Immobilie schreibt § 311b BGB in Deutschland die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags vor. Ohne diese Beurkundung ist der Vertrag rechtlich unwirksam, unabhängig davon, ob ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkauft wird. Wer sich mit den Notarkosten beim Wohnungsverkauf beschäftigt, sollte deshalb wissen, dass der Notar kein freiwilliger Zwischenschritt ist, sondern eine gesetzliche Voraussetzung für einen wirksamen Immobilienkaufvertrag.

Der Notar handelt dabei als neutraler Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und vertritt keine Partei einseitig. Seine Aufgabe ist es, den Vertrag rechtssicher vorzubereiten, die Beteiligten über Inhalt und Folgen aufzuklären und den gesamten Ablauf abzusichern. Dazu gehören insbesondere:

 

  • Die rechtliche Prüfung des Kaufvertrags,
  • Die verständliche Aufklärung beider Parteien über Inhalt und Konsequenzen,
  • Die Sicherstellung einer wirksamen und vollständigen Vertragsgestaltung,
  • Die neutrale Begleitung des Beurkundungsprozesses.

 

Diese Pflicht hat der Gesetzgebefr eingeführt, um Käufer und Verkäufer bei finanziell weitreichenden Entscheidungen vor übereilten Entschlüssen und rechtlichen Fehlern zu schützen. Gerade bei hohen Vermögenswerten schafft die notarielle Beurkundung mehr Sicherheit, Transparenz und Verlässlichkeit für beide Seiten.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Hausverkauf?

  • Er erstellt oder prüft den Kaufvertragsentwurf und übermittelt ihn den Beteiligten in der Regel etwa zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin.
  • Er belehrt Käufer und Verkäufer rechtlich über Inhalt, Folgen und Tragweite des Vertrags.
  • Er verliest den Kaufvertrag, klärt offene Fragen und beurkundet die Vereinbarung rechtswirksam.
  • Er holt erforderliche Unterlagen und Genehmigungen ein und veranlasst die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch.
  • Er überwacht die Abwicklung bis zur Eigentumsumschreibung und kümmert sich bei Bedarf auch um die Löschung bestehender Belastungen.

Der Notar sorgt damit dafür, dass der Hausverkauf nicht nur korrekt beurkundet, sondern auch rechtssicher vollständig abgewickelt wird. Für Käufer und Verkäufer schafft das Klarheit, Schutz und einen verlässlichen Ablauf bis zum endgültigen Eigentumsübergang.

 

Verträge sortiert
notar-frau

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf? Die Antwort ergibt sich nicht aus regionalen Preisunterschieden oder frei verhandelbaren Honoraren, sondern aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Dadurch sind die Gebühren für notarielle Leistungen in ganz Deutschland einheitlich geregelt und richten sich in der Regel nach dem Geschäftswert, also meist nach dem Kaufpreis der Immobilie.

Für Käufer und Verkäufer schafft diese gesetzliche Regelung vor allem Transparenz. Wer einen Hausverkauf plant, kann die Notarkosten deshalb nicht durch die Wahl eines anderen Notars senken, aber sicher sein, dass die Gebühren überall nach denselben gesetzlichen Maßstäben berechnet werden.

Tipps für Käufer:

Die Notarkosten sind im GNotKG bundeseinheitlich festgelegt.

Jeder Notar in Deutschland berechnet dieselben gesetzlichen Gebühren.

Es gibt weder regionale Preisunterschiede noch Verhandlungsspielraum.

Maßgeblich für die Gebühren ist der Geschäftswert, beim Hausverkauf also meist der Kaufpreis.

Preisvergleiche zwischen verschiedenen Notaren lohnen sich deshalb nicht.

Mehrere Beratungsgespräche oder längere Termine führen in der Regel nicht zu höheren Gebühren.

Wer zahlt die Notarkosten beim Hausverkauf – Käufer oder Verkäufer?

Wer trägt die Notarkosten beim Hauskauf? Grundsätzlich übernimmt der Käufer den überwiegenden Teil der Kosten. Dazu zählen in der Regel die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und – falls die Immobilie finanziert wird – auch die Grundschuldbestellung für die Bank.

Der Verkäufer trägt meist nur die Kosten, die auf seiner Seite entstehen. Dazu gehört vor allem die Löschung bestehender Grundschulden oder anderer Rechte Dritter im Grundbuch. Diese Kosten liegen häufig nur bei etwa 100 bis 300 Euro. In der Praxis wählt meist der Käufer den Notar aus. Es ist aber ebenso üblich, dass ein Makler einen Notar empfiehlt, weil er mit den Abläufen vertraut ist und regelmäßig mit bestimmten Notariaten zusammenarbeitet.

Abweichende Vereinbarungen sind dennoch möglich. Käufer und Verkäufer können im Kaufvertrag eine andere Verteilung der Notarkosten festlegen. Wichtig für Verkäufer bleibt dabei, die Bonität des Käufers möglichst vor dem Notartermin zu prüfen. Rechtlich haften beide Parteien gegenüber dem Notar nämlich als Gesamtschuldner, auch wenn intern vereinbart wurde, dass der Käufer die Kosten tragen soll.

Die Bedeutung der „gesamtschuldnerischen Haftung“ in der Praxis

Nach der Beurkundung haften Käufer und Verkäufer gegenüber dem Notar gemeinsam als Gesamtschuldner. In der Praxis zahlt zwar fast immer der Käufer die Notarrechnung, rechtlich kann der Notar offene Kosten jedoch auch vom Verkäufer einfordern, wenn der Käufer nicht zahlt.

Gerade bei Immobilien im gehobenen Preissegment sollte dieses Risiko nicht unterschätzt werden, weil die Notarkosten beim Hauskauf schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen können.

Tipp: Lassen Sie sich die Übernahme der Notarkosten durch den Käufer vor dem Notartermin schriftlich bestätigen.

4. Gesamtkosten

Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf?

Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuch liegen beim Hausverkauf im Durchschnitt bei rund 1,5 % des Kaufpreises. Davon entfallen etwa 1 % auf die Notargebühren und ungefähr 0,5 % auf die Grundbuchkosten. 

Mit steigendem Kaufpreis erhöhen sich zwar auch die Gebühren, allerdings nicht linear. Gerade bei hochpreisigen Immobilien sinkt der prozentuale Anteil leicht. Zur Einordnung: Bei einem Kaufpreis von 600.000 € fallen insgesamt ungefähr 9.000 € an Notar- und Grundbuchkosten an.

Wichtig ist außerdem, dass sich die Gebühren nicht nach dem zeitlichen Aufwand des Notars richten. Ob ein kurzes Gespräch stattfindet oder mehrere Beratungstermine notwendig sind, die gesetzlich festgelegte Gebühr bleibt grundsätzlich gleich.

Notargebühren
ca. 1 % des Kaufpreises

Die reinen Notargebühren machen meist den größeren Teil der Gesamtkosten aus.

Bei Notargebühren beim Hausverkauf entfallen sie vor allem auf die Beurkundung des Kaufvertrags mit doppeltem Gebührensatz sowie auf Vollzug und Betreuung mit jeweils halbem Satz.

Zusätzlich kommen 19 % Mehrwertsteuer auf die Notargebühren hinzu.

Grundbuchkosten – ca. 0,5 % des Kaufpreises

Die Grundbuchkosten werden beim Hausverkauf zwar meist über die Notarrechnung abgerechnet, streng genommen gehören sie jedoch nicht zu den Notarkosten. Diese Gebühren fallen für Leistungen des Grundbuchamts an und werden an die zuständige Behörde weitergeleitet. Auf Grundbuchkosten fällt keine Mehrwertsteuer an.

Typischerweise sind darin folgende Positionen enthalten:

  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Eigentumsumschreibung im Grundbuch
  • gegebenenfalls die Eintragung einer Grundschuld für die finanzierende Bank

Unterschiedliche Bemessungs-grundlagen

Notarkosten und Grundbuchkosten haben eine unterschiedliche Bemessungsgrundlage.

Notarkosten:

Für die Notarkosten ist grundsätzlich der gesamte Kaufpreis maßgeblich. Dazu kann auch mitverkauftes Zubehör gehören, etwa eine Einbauküche, eine Markise oder eine Sauna, wenn diese Positionen im Kaufvertrag mit erfasst werden.

Grundbuchkosten:

Für die Grundbuchkosten ist dagegen der reine Grundstücks- und Immobilienwert entscheidend, nicht separat ausgewiesenes bewegliches Zubehör. Dieselbe Bemessungsgrundlage ist auch für die Grunderwerbsteuer relevant.

Fälligkeit Maklerprovision

5 Einfach erklärt

Eine Beispielrechnung

Die folgenden Werte sind Richtwerte zur Orientierung. Sie zeigen den üblichen Standardfall beim Immobilienkauf. Zusätzliche Positionen, etwa eine Finanzierungsgrundschuld oder ein Sonderfall bei der Kaufpreisabwicklung, können die Gesamtkosten erhöhen.

Beispiel 1: Kaufpreis 500.000 €

  • Beurkundung des Kaufvertrags: 1.870,00 €
  • Vollzugsgebühr: 467,50 €
  • Betreuungsgebühr: 467,50 €
  • Zwischensumme Notarkosten netto: 2.805,00 €
  • zzgl. 19 % Umsatzsteuer auf die Notarkosten: 532,95 €
  • Grundbuchkosten für Auflassungsvormerkung: 467,50 €
  • Grundbuchkosten für Eigentumsumschreibung: 935,00 €
  • Löschung der Auflassungsvormerkung: 25,00 €

Gesamtkosten ohne Finanzierungsgrundschuld: ca. 4.765,45 € zzgl. kleiner Auslagen

Mit zusätzlicher Grundschuldbestellung über 500.000 €: ca. 6.813,10 € zzgl. kleiner Auslagen

Beispiel 2: Kaufpreis 750.000 €

  • Beurkundung des Kaufvertrags: 2.670,00 €
  • Vollzugsgebühr: 667,50 €
  • Betreuungsgebühr: 667,50 €
  • Zwischensumme Notarkosten netto: 4.005,00 €
  • zzgl. 19 % Umsatzsteuer auf die Notarkosten: 760,95 €
  • Grundbuchkosten für Auflassungsvormerkung: 667,50 €
  • Grundbuchkosten für Eigentumsumschreibung: 1.335,00 €
  • Löschung der Auflassungsvormerkung: 25,00 €

Gesamtkosten ohne Finanzierungsgrundschuld: ca. 6.793,45 € zzgl. kleiner Auslagen

Mit zusätzlicher Grundschuldbestellung über 750.000 €: ca. 9.717,10 € zzgl. kleiner Auslagen

6. Aus mehreren Positionen

Woraus setzen sich die Notarkosten beim Hausverkauf zusammen?

Beim Hausverkauf setzen sich die Notarkosten aus mehreren Positionen zusammen, die je nach Vertragsgestaltung, Finanzierung und Grundbuchlage unterschiedlich ins Gewicht fallen.

Beurkundung des Kaufvertrags: Das ist die wichtigste Kostenposition. Für Entwurf, rechtliche Prüfung, Beratung und Beurkundung fällt nach dem GNotKG regelmäßig eine doppelte Gebühr an, berechnet nach dem Geschäftswert, also meist nach dem Kaufpreis.

Vollzugsgebühr: Diese Gebühr entsteht für die Abwicklung nach der Beurkundung, etwa für Anträge beim Grundbuchamt, das Einholen von Genehmigungen oder die Kommunikation mit Behörden und Banken. Sie beträgt im Regelfall eine halbe Gebühr.

Treuhand- bzw. Betreuungsgebühr: Für die Überwachung der Kaufpreiszahlung und der weiteren Abwicklung fällt regelmäßig eine zusätzliche Betreuungsgebühr an. Eine echte Treuhandgebühr kommt nur in besonderen Sicherungsfällen hinzu.

Auflassungsvormerkung: Sie sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung ab, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist. Die Kosten dafür gehören zu den Grundbuchkosten und gehen an das Grundbuchamt.

Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie. Auch diese Kosten erhebt nicht der Notar selbst, sondern das Grundbuchamt.

Grundschuldbestellung: Nutzt der Käufer zur Finanzierung ein Bankdarlehen, verlangt die Bank in der Regel die Eintragung einer Grundschuld. Dafür fallen zusätzliche Notar- und Grundbuchkosten an.

Löschung bestehender Grundschulden: Diese Position trägt in der Praxis meist der Verkäufer. Der Notar holt die Löschungsbewilligung der Bank ein und veranlasst die Löschung im Grundbuch.

Notaranderkonto: Dieses treuhänderische Konto des Notars wird nur in besonderen Fällen eingesetzt. Wird es genutzt, entstehen meist zusätzliche Kosten von einigen hundert Euro.

Mehrwertsteuer: Auf die reinen Notargebühren fallen 19 % Umsatzsteuer an. Auf die Grundbuchkosten wird dagegen keine Mehrwertsteuer erhoben.

Welche Positionen im Einzelfall anfallen, hängt davon ab, ob eine Finanzierung eingebunden ist, Belastungen gelöscht werden müssen oder zusätzliche Sicherungsmechanismen vereinbart werden.

7. Verschiedene Szenarien

Sonderfälle: Wer zahlt, wenn der Hausverkauf scheitert?

Sonderfall 1

Nur Vertragsentwurf, keine Beurkundung: Beauftragt der Verkäufer den Notar mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs und kommt es anschließend nicht zur Beurkundung, trägt der Verkäufer die Kosten für den Entwurf allein.

Sonderfall 2

Rücktritt nach Beurkundung durch den Käufer: Ist der Kaufvertrag bereits notariell beurkundet und tritt der Käufer danach zurück, muss er die gesamten bis dahin entstandenen Notarkosten grundsätzlich allein tragen.

Sonderfall 3

Rückabwicklung nach beiderseitiger Unterschrift: Wird ein bereits beurkundeter Vertrag später einvernehmlich aufgehoben, haften Käufer und Verkäufer für die bis dahin angefallenen Kosten als Gesamtschuldner. Hinzu kommt, dass auch die Aufhebung erneut notariell beurkundet werden muss und dadurch weitere Kosten entstehen.

Wichtig:Gerade im gehobenen Preissegment ab 400.000 € kann ein gescheiterter Verkauf schnell Kosten im vierstelligen Bereich auslösen. Lassen Sie sich die Übernahme der Notarkosten durch den Käufer möglichst vor dem Notartermin schriftlich bestätigen.

Fazit

Beim Hausverkauf ist die Kostenverteilung in den meisten Fällen klar geregelt: Der Käufer übernimmt den Großteil der Notarkosten, während der Verkäufer in der Regel nur für die Löschung bestehender Grundschulden aufkommt. Auch die Gesamtkosten lassen sich gut einordnen, denn für Notar und Grundbuch fallen meist rund 1,5 % des Kaufpreises an.

Diese Gebühren sind bundeseinheitlich im GNotKG geregelt. Deshalb bringen Preisvergleiche zwischen verschiedenen Notaren keinen Vorteil. Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf? Im Regelfall ist es überwiegend der Käufer, auch wenn im Kaufvertrag grundsätzlich eine andere Verteilung vereinbart werden kann.

Trotz der üblichen Kostenverteilung sollten Verkäufer das Thema nicht unterschätzen, denn beide Parteien haften gegenüber dem Notar gesamtschuldnerisch. Gerade bei Immobilien im gehobenen Preissegment ist es daher sinnvoll, die Bonität des Käufers frühzeitig zu prüfen und die Zusammensetzung der Kosten genau zu kennen.

Zusätzliche Einsparmöglichkeiten können sich ergeben, wenn etwa Zubehör separat ausgewiesen oder eine Grundschuldabtretung sinnvoll geprüft wird. Ein erfahrener Immobilienmakler hilft dabei, den gesamten Verkaufsprozess einschließlich der Notarabwicklung professionell, transparent und reibungslos zu begleiten.

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