Heimat Immobilien Blog | 05.02.2026 | Lesedauer 5 min.
Wann ist die Fälligkeit der Maklerprovision?

Nadine Mathur
Immobilienmaklerin
Expertin für Social Media und Vermarktung
1. Einstieg in den Themenbereich
Die wichtigsten Fakten
Die Maklerprovision wird fällig, sobald ein wirksamer Hauptvertrag geschlossen wurde und der Makler seine vertraglich geschuldete Leistung erbracht hat.
Grundlagen zur Fälligkeit der Maklerprovision
- Die Maklerprovision wird fällig, sobald ein wirksamer Hauptvertrag zustande gekommen ist
- Die Zahlung erfolgt i.d.R. innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach Rechnungstellung
- Voraussetzung ist ein gültiger Maklervertrag zwischen den Parteien
- Der Makler muss eine nachweislich ursächliche Leistung erbracht haben
Typische Sonderfälle mit Auswirkungen auf den Provisionsanspruch
- Ein Rücktritt vom Kaufvertrag hebt den Provisionsanspruch nicht automatisch auf
- Die Zahlung des Kaufpreises ist keine Voraussetzung für die Fälligkeit der Provision
- Auch Käufe über Dritte können provisionspflichtig sein
Bei Unklarheiten oder Konflikten
- Unklare oder widersprüchliche Vertragsregelungen können den Anspruch gefährden
- Streitigkeiten über Fälligkeit oder Höhe können rechtlich geklärt werden
- Viele Makler setzen auf eine gütliche Einigung statt gerichtlicher Auseinandersetzungen
Ab wann Ihr Makler Geld verlangen darf
Die Fälligkeit beschreibt den Zeitpunkt, zu dem eine Provision rechtlich eingefordert werden darf und damit verbindlich geschuldet ist. Für viele Beteiligte stellt sich diese Frage erst am Ende des Verkaufsprozesses, obwohl sie rechtlich klar definiert ist. Gerade bei größeren Immobiliengeschäften schafft ein korrektes Verständnis Sicherheit und schützt vor falschen Annahmen im Zusammenhang mit Maklergebühren.
Grundlage für den Anspruch ist in der Regel der Abschluss eines rechtsgültigen Hauptvertrags. Dabei handelt es sich meist um einen notariell beurkundeten Kaufvertrag oder bei anderen Immobiliengeschäften um einen wirksamen Mietvertrag. Entscheidend ist, dass zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Vertragsschluss ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Rechtliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch
Die rechtliche Grundlage findet sich im Maklerprovision Gesetz, konkret im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der § 652 BGB regelt eindeutig, dass ein Provisionsanspruch nur dann entsteht, wenn der Makler entweder einen erfolgreichen Nachweis erbracht oder aktiv vermittelt hat. Ohne diese Leistung entfällt die Zahlungspflicht vollständig, selbst wenn ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit ein Anspruch auf Zahlung entsteht, müssen mehrere rechtliche und vertragliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Kriterien dienen dem Schutz aller Beteiligten und sorgen für Transparenz im gesamten Vermittlungsprozess. Gerade für Personen, die sich am Ende des Verkaufs oder Kaufs mit der Frage befassen, wie hoch wohl die Maklerprovision sein wird, ist es entscheidend, die formalen Anforderungen genau zu kennen.
- Ein wirksamer Maklervertrag besteht vor dem Abschluss des Hauptvertrags
- Die Tätigkeit des Maklers war ursächlich für den Vertragsabschluss
- Alle relevanten Informationen zur Immobilie wurden korrekt vermittelt
- Der Kunde wurde transparent über Provisionshöhe und Fälligkeit informiert
- Es liegen keine widersprüchlichen oder unklaren Vertragsbestandteile vor
4. Besondere Konstellationen
Sonderfälle bei Verwandten und Selbstkauf
Auch in besonderen Konstellationen kann ein Anspruch auf Provision entstehen, selbst wenn der Kauf nicht unmittelbar durch den ursprünglich vermittelten Interessenten erfolgt. Besonders bei der anfallenden Maklergebühr für ein Hauskauf entstehen häufig Unsicherheiten, wenn Familienangehörige oder nahestehende Personen in den Erwerb eingebunden sind. Rechtlich entscheidend ist dabei nicht die Person des Käufers, sondern die wirtschaftliche Betrachtung des Geschäfts.
Gerichte prüfen in diesen Fällen sehr genau, ob eine sogenannte wirtschaftliche Identität vorliegt. Wird eine Immobilie beispielsweise von einem Ehepartner, einem Familienmitglied oder einem engen Freund erworben, kann dennoch ein provisionspflichtiger Vorgang gegeben sein. Der spätere Direktkauf ohne erneuten Maklerkontakt entbindet nicht automatisch von der Zahlungspflicht, sofern die ursprüngliche Tätigkeit des Maklers ursächlich war und der Vertrag innerhalb des relevanten Zeitraums zustande kam.
5. Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten rund um die Zahlung
Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision ergibt sich unmittelbar aus dem geschlossenen Maklervertrag. Mit dessen Unterzeichnung erkennen Sie die vereinbarten Bedingungen an, sofern diese transparent und rechtlich wirksam festgelegt wurden. Insbesondere beim maklerprovision hausverkauf ist es entscheidend, dass alle Regelungen eindeutig formuliert sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Höhe der Provision muss klar vereinbart sein. Fehlt eine eindeutige Regelung, greift automatisch die ortsübliche Provision, die sich an regionalen Marktstandards orientiert. Ist die Provision fällig und bleibt die Zahlung aus, ist der Makler berechtigt, seine Forderung auf rechtlichem Weg durchzusetzen. Voraussetzung dafür ist stets, dass alle vertraglich geschuldeten Leistungen ordnungsgemäß erbracht wurden.
Pflichten:
- Die Profession ist fristgerecht zu zahlen, sobald die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind
- Die im Maklervertrag vereinbarte Provisionshöhe ist anzuerkennen
- Vertragliche Regelungen und Zahlungsfristen sind einzuhalten
Rechte:
- Eine transparente und nachvollziehbare Leistungserbringung kann von einem Makler verlangt werden
- Klare Informationen zur Provisionshöhe und Fälligkeit können Sie erhalten
- Bei schwerwiegenden Vertragsmängeln könne Sie eine rechtliche Prüfung einer Rückforderung vornehmen
6. Streit oder Rücktritt
Was passiert bei Streit oder Rücktritt vom Kaufvertrag?
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag nach dessen Unterzeichnung führt nicht automatisch dazu, dass der Anspruch auf Provision entfällt. Maßgeblich ist vielmehr, ob der Hauptvertrag zu diesem Zeitpunkt bereits wirksam zustande gekommen ist. Sobald diese Voraussetzung erfüllt war, bleibt der Anspruch grundsätzlich bestehen, auch wenn es später zu einer Rückabwicklung kommt.
Besonders relevant ist dies bei Rückabwicklungen, die aus Kulanzgründen oder aufgrund gescheiterter Finanzierungen erfolgen. In solchen Fällen wird der ursprüngliche Vertrag häufig einvernehmlich aufgehoben, ohne dass dies Auswirkungen auf den Provisionsanspruch hat. Die Provision des Maklers knüpft rechtlich an den erfolgreichen Vertragsabschluss an und nicht an dessen langfristigen Bestand oder die tatsächliche Eigentumsübertragung.
Kommt es zu Unstimmigkeiten über die Höhe oder den Zeitpunkt der Fälligkeit, können diese Fragen gerichtlich geklärt werden. Die Rechtsprechung stellt dabei auf die vertraglichen Vereinbarungen sowie auf die gesetzlichen Grundlagen ab.
7. FAQ
Fragen und Antworten
Wann ist die Maklerprovision fällig?
Wer zahlt den Makler?
Wie lange läuft ein Maklervertrag?
Ein Maklervertrag läuft in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Die genaue Laufzeit ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Häufig enthalten Maklerverträge zusätzlich eine Nachwirkungsfrist, innerhalb derer auch nach Vertragsende ein Provisionsanspruch entstehen kann, wenn der Verkauf auf die frühere Maklertätigkeit zurückzuführen ist.
Muss ich die Provision zahlen, wenn kein Vertrag zustande kommt?
Was passiert bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag?
Kontakt – Heimat Immobilien
Wir sind für Sie da!
Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung bei Ihrem Immobilienvorhaben? Füllen Sie einfach das Formular aus, und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. Ob unverbindliche Beratung, konkrete Anfrage oder individuelle Lösung – wir helfen Ihnen gerne weiter!

